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AS 2023 204

Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Präambel

Kündigung

Am 17. März 2023 hat der Schweizerische Bundesrat das Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP‑Wagen verwendeten Ersatzteile gekündigt.

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Zollabkommens wird die Kündigung am 17. September 2023 wirksam.

Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten ErsatzteileSR 0.631.145.272; AS 1960 1573