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AS 2023 44

Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Anhang 5 der Verordnung vom 15. August 20181 über die Einreise und die Visumerteilung erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Verordnung tritt am 4. Februar 2023 in Kraft.2

1. Februar 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

(Art. 8 Abs. 3)

Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für den kurzfristigen Aufenthalt, die gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1806 erlassen wurden

Delegierte Verordnung (EU) 2023/222 der Kommission vom 1. Dezember 2022 über die vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für alle Staatsangehörige Vanuatus, ABl L 32 vom 3.2.2023, S. 1.