Metallbauerinnen und Metallbauer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie sind Fachpersonen für die Herstellung, Montage und Wartung von Metallbaukonstruktionen und Metallbauobjekten.
b. Durch eine genaue Planung stellen sie sicher, dass ihre Produkte kunden- und termingerecht fertiggestellt werden.
c. Sie setzen funktionale und ästhetische Ansprüche unter Berücksichtigung relevanter Normen und Richtlinien um.
d. Sie verfügen über ein fundiertes Fachwissen zu verschiedensten Materialien und deren Eigenschaften wie auch über ein ausgeprägtes handwerkliches Geschick.
e. Sie zeichnen sich durch technisches Verständnis, strategisches Vorgehen und räumliches Vorstellungsvermögen aus.
f. Sie berücksichtigen in allen Arbeitsprozessen die Vorgaben der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Innerhalb des Berufs der Metallbauerin und des Metallbauers EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
a. Metallbau;
b. Stahlbau;
c. Schmiedearbeiten.
Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.