Maurerinnen und Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie arbeiten in vielfältiger Weise in Bauunternehmen und führen diverse Bauarbeiten durch.
b. Sie arbeiten für öffentliche Institutionen, Privatpersonen oder Unternehmen; im Hochbau arbeiten sie bei der Erstellung von Gebäuden wie Wohnhäuser, Einkaufszentren, Schulanlagen und Industriebauten mit; im Tiefbau arbeiten sie am Verkehrsnetz, an Kanalisationssystemen sowie an Brücken mit.
c. Sie richten vorgesehene Baustellenbereiche gemäss den Regeln der Baukunde ein und sichern diese; dabei halten sie sich an die Ausführungsgrundlagen, Schutzmassnahmen zur Arbeitssicherheit zum Gesundheits- und zum Umweltschutz.
d. Sie erstellen Skizzen und Zeichnungen von Bauteilen empfängergerecht.
e. Sie erstellen Mauerwerke sowie Betonteile, führen Vermessungs- und Absteckungsarbeiten durch und unterhalten das Betriebsinventar; sie versetzen vorgefertigte Bauteile, verputzen sie, dämmen und dichten diese ab.
f. Sie lagern und prüfen Inventar und Baustoffe gemäss den Lagervorschriften und stellen dieses bereit.
g. Sie erteilen in ihren Baubereichen einfache Arbeiten an Mitarbeitende; sie überwachen die Arbeiten und erstellen Rapporte für die ausgeführten Bauarbeiten.
h. Sie arbeiten mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen im Baubereich zusammen, kommunizieren mit Lieferantinnen und Lieferanten sowie Dritthandwerkerinnen und Dritthandwerkern adressatengerecht und besprechen verschiedene Aufträge und Entscheide mit ihren Vorgesetzten.
i. Sie setzen in ihrer täglichen Arbeit geeignete Arbeitstechniken ein und entwickeln ihre fachlichen Kompetenzen weiter; sie informieren sich über Neuerungen und setzen Veränderungen um.