AS 2025 134
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung. Berichtigung
Präambel
Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung
vom 23. Dezember 2024 (AS 2025 16; SR 442.129)
Art. 5 Abs. 1statt:1 Grundlage für die Berechnung des Strukturbeitrags eines Verlags ist dessen durchschnittlicher Referenzerlös der letzten vier Jahre.muss es heissen:1 Grundlage für die Berechnung des Strukturbeitrags eines Verlags ist dessen durchschnittlicher Referenzerlös der letzten drei Jahre. 26. Februar 2025 Bundeskanzlei