AS 2025 294
Übereinkommen Nr. 62 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten
Mitteilung über eine Aufhebung
Gemäss Artikel 19 Absatz 9 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)1, hat die Generalkonferenz der IAO am 6. Juni 2024 beschlossen, das Übereinkommen Nr. 62 vom 23. Juni 19372 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten aufzuheben.
Diese Aufhebung tritt am 6. Juni 2024 in Kraft.