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AS 2025 4

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Geomatikerin EFZ / Geomatiker EFZ. Berichtigung

Präambel

Verordnung des SBFI
über die berufliche Grundbildung Geomatikerin EFZ / Geomatiker EFZ

vom 3. April 2024(AS 2024 178; SR 412.101.221.16)

Art. 6statt:Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt vier Tage pro Woche.muss es heissen:Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt 3 ¾ Tage pro Woche.

Art. 7 Abs. 1 Bst. a, dritter und fünfter Strichstatt:1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 1640 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf: Unterricht 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Total a. Berufskenntnisse … – Strukturieren, Organisieren und Verwalten von Geodaten 80 80 80 40 280 … muss es heissen:1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 1640 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf: Unterricht 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Total a. Berufskenntnisse … – Strukturieren, Organisieren und Verwalten von Geodaten 80 80 40 40 240 … – Schwerpunktspezifische Handlungskompetenz 0 0 40 0 40 8. Januar 2025 Bundeskanzlei

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