AS 2025 676
Organisationsreglement der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen
Präambel
Das Bundesamt für Sport (BASPO)
verordnet:
I
Das Organisationsreglement vom 12. August 20211 der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen wird wie folgt geändert:
Art. 1 GegenstandDieses Reglement regelt:a. die Aufbauorganisation der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM);b. die Stellung und die Aufgaben der Direktorin oder des Direktors des BASPO innerhalb der EHSM, der Rektorin oder des Rektors und des EHSM-Beirats;c. die Ernennung von Hochschulangehörigen zur «Professorin EHSM» oder zum «Professor EHSM»;d. die Mitwirkung der Hochschulangehörigen.
Art. 7 Bst. dDie Rektorin oder der Rektor hat insbesondere folgende Aufgaben:d. Ernennung von Hochschulangehörigen zur «Professorin EHSM» oder zum «Professor EHSM».
Art. 13a Professorinnen und Professoren der EHSM1 Die Rektorin oder der Rektor ernennt Hochschulangehörige auf deren Antrag zur Professorin oder zum Professor der EHSM.2 Die Bewerberin oder der Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:a. Sie oder er verfügt über ein abgeschlossenes Doktorat; in Ausnahmenfällen kann auch ein abgeschlossenes Masterstudium genügen.b. Sie oder er verfügt über eine Qualifikation in Hochschuldidaktik.c. Sie oder er war während mehrerer Jahre in einer Sportorganisation tätig.d. Sie oder er ist unbefristet und mit einem Pensum von mindestens 60 Stellenprozent beim BASPO angestellt.e. Sie oder er unterrichtet an der EHSM zu mindestens 20 Prozent eines Vollzeitäquivalents in einem oder mehreren Aus- oder Weiterbildungsstudiengängen.f. Sie oder er wendet einen wesentlichen Anteil des Arbeitspensums an der EHSM für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung auf und betreut den wissenschaftlichen Nachwuchs.g. Sie oder er trägt zur akademischen Reputation der EHSM bei.h. Sie oder er hat Drittmittel für die EHSM eingeworben und verpflichtet sich, sich weiterhin um die Einwerbung von Drittmitteln zu bemühen. 3 Die Funktionsbezeichnungen «Professorin EHSM» und «Professor EHSM» dürfen nur verwendet werden, solange die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt sind.
II
Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
29. Oktober 2025 | Bundesamt für Sport Die Direktorin: Sandra Felix |