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AS 2026 13

Übereinkommen gegen Doping

Neufassung des Anhangs

Die beobachtende Begleitgruppe zum Übereinkommen hat am 3. Dezember 2025 die Neufassung des Anhangs durch ein schriftliches Verfahren beschlossen. Die Neufassung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Dieser Anhang wird in der AS nicht publiziert; die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2026 / Welt-Anti-Doping-Code: Jederzeit verbotene Wirkstoffe und Methoden (in und ausserhalb von Wettkämpfen)» kann gemäss Artikel 19 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 für Massnahmen gegen Doping bei der zuständigen Stelle (Antidoping Schweiz) auf französisch und deutsch kostenlos unter www.antidoping.ch abgerufen werden.

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