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AS 2026 136

Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Anhang 5 der Verordnung vom 15. August 20181 über die Einreise und die Visumerteilung erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Verordnung tritt am 8. April 2026 in Kraft.

1. April 2026

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsidentin: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

(Art. 8 Abs. 3)

Durchführungs- und delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für den kurzfristigen Aufenthalt

Durchführungsverordnung (EU) 2026/496 der Kommission vom 6. März 2026 über die vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Georgiens, die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- oder Amtspässen sind, Fassung gemäss ABl. L, 2026/496, 6.3.2026.