Messerschmiedinnen und Messerschmiede mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie stellen Schneidwerkzeuge her und warten diese, um deren Lebensdauer zu verlängern; sie klären die Machbarkeit eines Auftrags, planen die notwendigen Arbeitsschritte und beschaffen das benötigte Material; auf der Basis von Kundengesprächen optimieren sie den Prototypen.
b. Sie fertigen die einzelnen Komponenten der Schneidwerkzeuge und montieren diese; sie überprüfen die Qualität der hergestellten Schneidwerkzeuge durch sorgfältige Endkontrollen und dokumentieren sie; sie stellen sicher, dass diese reproduzierbar den hohen Standards entsprechen.
c. Sie stellen Betriebsmittel für ihre Arbeiten her und unterhalten diese.
d. Im Verkaufsbereich beraten sie Kundinnen und Kunden umfassend zu Schneidwerkzeugen und Zubehör; sie instruieren Kundinnen und Kunden in der Handhabung und Pflege der Schneidewerkzeuge und wickeln den gesamten Verkauf ab.