Innerhalb des Berufs der Agrarpraktikerin und des Agrarpraktikers mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) gibt es die folgenden Fachrichtungen:
a. Landwirtschaft;
b. Spezialkulturen.
Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.
Agrarpraktikerinnen und Agrarpraktiker EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie unterstützen die Betriebsleitung und andere Fachpersonen auf dem Betrieb und sind für einzelne Aufträge und Teilbereiche verantwortlich; sie produzieren nachhaltig pflanzliche oder tierische Erzeugnisse und spezialisieren sich je nach Betrieb auf bestimmte Produktionsmethoden, Fachbereiche oder Tiere; sie zeichnen sich durch Geschick, Beobachtungsgabe und Sensibilität für Pflanzen und Tiere aus; sie sind sich der Bedeutung der Biodiversität für das Ökosystem, ihren Betrieb und die Gesellschaft bewusst.
b. In der Fachrichtung Landwirtschaft pflegen und betreuen sie Nutztiere artgerecht und messen dem Tierwohl eine hohe Bedeutung bei; ausserdem bewirtschaften sie Grünland und Ackerbaukulturen, um daraus qualitativ hochwertige Produkte zu gewinnen.
c. In der Fachrichtung Spezialkulturen bauen sie Spezialkulturen an, pflegen und ernten sie; ausserdem bereiten sie die Produkte zum Verkauf auf; je nach Betrieb sind sie auf Gemüse-, Wein- oder Obstkulturen spezialisiert.