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00.307 · Standesinitiative · 2000-04-25

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:

- die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;

- eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.

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