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00.3102 · Postulat · 2000-03-22

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat setzt sich beim Internationalen Währungsfonds (IWF), bei der Weltbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen dafür ein, dass der private Finanzsektor an den Risiken des internationalen Kreditgeschäftes beteiligt wird und die Kosten von Krisenverhinderung und Krisenbewältigung mitträgt.

Mit diesen Massnahmen soll das Problem des "moral hazard" vermindert und die Sozialisierung von Verlusten des privaten Sektors reduziert werden (IWF-Kredite).

Zu diesem Zweck unterstützt der Bundesrat die international diskutierten Massnahmen, die diesen Zielen dienen (allgemein verbindliche Einführung von Kollektivklauseln in Bondsverträgen und weitere Massnahmen für eine geordnete Umschuldung).

Begründung

Der IWF wurde während der Finanzkrise kritisiert, er hätte mit den Interventionen mittels öffentlicher Gelder den privaten Kreditoren ermöglicht, ihre Mittel aus den Krisenzentren abzuziehen. Weil Investoren mit solchen Interventionen rechnen dürfen, sind sie zu höheren, risikoreichen Anlagen bereit ("moral hazard"-Problem).

In den internationalen Institutionen kam die Forderung auf, dass die privaten Investoren bei der Prävention und der Lösung von Finanzkrisen einen Beitrag leisten sollten. Damit sollen erstens die Bereitschaft zu risikoreichen Kreditvergaben verkleinert und zweitens abrupte und drastische Abzüge aus den Krisenländern vermieden werden.

Die Idee ist, dass die Anleihensverträge mit einer Klausel versehen werden, die per Mehrheitsbeschluss der Gläubiger ähnliche Umschuldungsverfahren vorsehen, wie sie für Bankgläubiger gelten ("collective Action Clauses"). Im Falle schwerwiegender Finanzkrisen kann eine temporäre Suspendierung des Schuldendienstes, gefolgt von geordneten Umschuldungsverfahren, notwendig werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.