00.3118 · Postulat · 2000-03-23
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, im Lichte der neueren technischen Entwicklungen und der exponentiellen Zunahme von Softwarebenutzern die Notwendigkeit und Opportunität zur Einsetzung einer Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Erlass einer Lizenzgesetzgebung zu prüfen, um damit ein unverhältnismässiges Ungleichgewicht zwischen Softwareproduzenten und Softwarebenutzern zu verhindern, Auswüchse erfolgreich zu bekämpfen und eine transparente, ausgewogene Ordnung zu schaffen.
Begründung
Wir alle nutzen Software. Die Beziehungen zwischen dem Benutzer einer Software und dem Softwareproduzenten werden regelmässig in Lizenzverträgen geregelt, wobei die Lizenz die Einräumung eines Nutzungsrechtes bedeutet. Der Lizenzgeber hat dafür zu sorgen, dass der Lizenznehmer das lizenzierte Gut vertragsgemäss nutzen kann. Damit stellt sich die Frage nach dem zulässigen Vertragsinhalt und der Parteiautonomie.
Als Lizenznehmer ist man den Softwareproduzenten oft schutzlos ausgeliefert. Sie haben insbesondere die Möglichkeit, das lizenzierte Gut durch - regelmässig nicht kompatible - Neuentwicklungen, Einstellung von Support usw. wertlos zu machen bzw. eine dauerhafte, oft teure Abhängigkeit herzustellen. Sofern die Softwareproduzenten technisch dann noch in der Lage sein werden, "den Hahn jederzeit zuzudrehen", z. B. durch Integration eines Selbstzerstörungsmechanismus in die Software, der jederzeit aktiviert werden kann, wenn der Softwarehersteller den Eindruck erhält, dass der Benutzer die Software nicht vertragsgemäss nutzt, dann führt das zu einem gewaltigen Ungleichgewicht zwischen Softwarenutzern und Softwareproduzenten. Obwohl ich Verständnis für die Softwareproduzenten habe, die immer stärker mit der illegalen Verbreitung von Software konfrontiert sind und für die ein absoluter Kopierschutz nicht zur Verfügung steht, darf kein unverhältnismässiges Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern entstehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.