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00.3184 · Motion · 2000-04-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Konzept vorzulegen, wie die Luftreinhalte-Ziele des Bundesrates erreicht und die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung bei allen Schadstoffen eingehalten werden können. Zu prüfen ist dabei auch, ob Änderungen der Zielvorgaben aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen erforderlich sind. Das Konzept soll die bisher getroffenen lufthygienischen Massnahmen im Hinblick auf ihre Zieleffizienz evaluieren und die zu ergreifenden Massnahmen insbesondere in Bezug auf die Schadstoffe Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Feinstaub und Ammoniak aufzeigen und quantitativ bewerten.

Begründung

Im Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone (99.077) stellt der Bundesrat fest, dass die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes und die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung nur teilweise erreicht werden. Der aktuelle Stand der Luftverschmutzung hat noch immer schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Bei den Problemschadstoffen Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Feinstaub und Ammoniak sind erhebliche Emissionsreduktionen nötig. Im Bericht des Bundesrates werden Empfehlungen von Experten zu weiteren möglichen Massnahmen erwähnt. Es fehlt allerdings ein verbindliches Konzept, das aufzeigt, welche Massnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen, wie aufgrund der gemachten Erfahrungen ihre Effizienz zu werten ist und was für Weichenstellungen auf gesetzlicher und/oder politischer Ebene gegebenenfalls für die Zielerreichung erforderlich sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

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