00.3681 · Postulat · 2000-12-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, bei den Praktikern des neuen Scheidungsrechtes (Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte bzw. deren Organisationen und andere) Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevisionen in die Wege zu leiten.
Begründung
Aus weiten Kreisen ist zu vernehmen, dass das neue Scheidungsrecht teilweise nicht befriedigt oder nicht praktizierbar ist. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Pensionskassen (Freizügigkeitsleistungen, Art. 122ff. ZGB), wo die Regelung sehr arbeitsintensiv ist und dem Gesetz nur selten genau nachgelebt wird. Es gilt aber auch für die zweimonatige Bedenkfrist gemäss Artikel 111 ZGB sowie für die vierjährige Trennungszeit, wenn ein Ehepartner die Scheidung verweigert (was vor allem bei sehr kurzen oder völlig zerrütteten Ehen als stossend empfunden wird). Probleme und vor allem eine sehr uneinheitliche Praxis ergeben sich auch in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht und die Kindesanhörung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.