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00.3687 · Postulat · 2000-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, sich bei der SBB-Direktion dafür einzusetzen, dass SBB-Angestellten die soziale Errungenschaft der Erstklassreisen erhalten bleibt. Dieser Vorteil muss als Abgeltung der schwierigen Bedingungen verstanden werden, unter denen die SBB-Angestellten arbeiten müssen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat sieht keinen Grund, bei den SBB zu intervenieren.

Die Aushandlung des Anspruches auf Fahrvergünstigungen zugunsten des Personals im öffentlichen Verkehr findet zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und den Gewerkschaften statt. Die SBB sind bei diesen Verhandlungen nicht federführend.

Die SBB anerkennen die oben erwähnte VöV-Regelung, haben jedoch mit ihren eigenen Sozialpartnern für ihr Personal Zusatzvereinbarungen getroffen. Der Grundsatz eines Anspruches auf Fahrvergünstigungen ist im Gesamtarbeitsvertrag verankert. Die Klassenzuteilung wurde aufgrund von Verhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt. Es sind keine Differenzen verblieben.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

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