01.5096 · Fragestunde. Frage · 2001-06-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der gentechnisch veränderte Mais, der aufgrund des Gesuches, das am 8. Mai 2001 im Bundesblatt publiziert wurde, in ein aufwendiges, teures Bewilligungsverfahren eingeht, ist in der Europäischen Union weder als Futter- noch als Lebensmittel zugelassen. Auch als Anbaumais ist er in der EU nicht bewilligt. Der Mais enthält eine Teilsequenz eines Anitbiotikaresistenzgens.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass bis zur Klärung der politischen Situation, insbesondere der Diskussion der Gen-Lex, keine Bewilligungsverfahren für Lebensmittel mit Antibiotikaresistenzgenen mehr behandelt werden sollten? Welchen Sinn sieht er im vorliegenden Verfahren?