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01.5238 · Fragestunde. Frage · 2001-12-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ist es nach Ansicht des Bundesrates auf der Basis des mit Deutschland vereinbarten Staatsvertrages möglich, unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit bei kritischen Wetterlagen den Flughafen Zürich-Kloten weiterhin mit Ausnahme von extremen Westwindlagen aus Richtung Nord auf die Pisten 14 respektive 16 anzufliegen, damit das Präzisionsanflugverfahren benutzt werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Staatsvertrag sieht explizit vor, dass aus Sicherheits- oder Wettergründen auch während der eigentlichen Sperrzeiten über Deutschland angeflogen werden kann. Es gibt also keine Verpflichtung, wegen des Staatsvertrages auch bei schlechten Sichtbedingungen auf die Piste 28 anzufliegen.

Anflüge auf das Präzisionsanflugverfahren aus Richtung Norden sind bei kritischen Wetterlagen also bereits jetzt jederzeit möglich. Es besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf.

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