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01.5239 · Fragestunde. Frage · 2001-12-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der mit Deutschland vereinbarte Staatsvertrag beschränkt unter anderem die Anflüge über süddeutsches Gebiet auf die Pisten 14 und 18.

Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit der Flughafen Zürich-Kloten bei kritischen Wetterlagen mit Hilfe des Präzisionsanflugverfahrens ohne Einschränkungen weiterhin aus Richtung Nord angeflogen werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Staatsvertrag sieht explizit vor, dass aus Sicherheits- oder Wettergründen auch während der eigentlichen Sperrzeiten über Deutschland angeflogen werden kann. Es gibt also keine Verpflichtung, wegen des Staatsvertrages auch bei schlechten Sichtbedingungen auf die Piste 28 anzufliegen.

Anflüge auf das Präzisionsanflugverfahren aus Richtung Norden sind bei kritischen Wetterlagen also bereits jetzt jederzeit möglich. Es besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf.

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