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02.3394 · Postulat · 2002-09-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die mögliche Gründung einer eidgenössischen Menschenrechtskommission zu erstellen. Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:

a. Es besteht bereits eine ganze Anzahl von ausserparlamentarischen Kommissionen, deren Mandate auch Menschenrechtsfragen beinhalten. Wie können zwischen den Arbeiten dieser Kommissionen verstärkt Synergien geschaffen werden?

Besonders zu prüfen ist die Möglichkeit einer Zusammenlegung von zwei oder mehreren dieser Kommissionen bzw. ob das Mandat einer bestehenden Kommission entsprechend ausgeweitet werden kann.

b. Wie kann sichergestellt werden, dass eine eidgenössische Menschenrechtskommission repräsentativ zusammengesetzt ist?

Speziell zu beachten ist die Vertretung von Personen, die allfälligen ungerechtfertigten Vorwürfen mit Entschlossenheit und Selbstbewusstsein entgegentreten können.

c. Wäre es von Vorteil, eine Menschenrechtskommission im akademischen Bereich anzusiedeln, etwa als Universitätsinstitut?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.