02.3405 · Postulat · 2002-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BSV ist Oberaufsichtsbehörde (Art. 64 BVG) und für Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem Charakter gleichzeitig Aufsichtsbehörde (Art. 3 BVV 1).
Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und Bericht zu erstatten:
1. Zu welchen Friktionen hat diese Doppelfunktion des BSV in der Vergangenheit geführt, und was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Friktion in Zukunft zu vermeiden?
2. Wie wird die Oberaufsichtsfunktion des Bundes (Art. 64 BVG) gegenüber den Aufsichtsbehörden der Kantone wahrgenommen?
3. Welche Direktiven der Oberaufsicht des Bundes gegenüber den Aufsichtsbehörden der Kantone und der Direktaufsicht des Bundes gegenüber den Sammelstiftungen bestehen zurzeit?
4. Welche Massnahmen zur Verbesserung der Oberaufsicht sind geplant oder in Vorbereitung?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.