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02.473 · Parlamentarische Initiative · 2002-12-13

Erledigt

Ausgangslage

In Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler möchte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Teil des Ertrags der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für ein nationales Förderprogramm für Gebäudesanierungen verwenden und unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage. Da in Gebäuden das grösste kosteneffiziente Einsparpotenzial besteht, wäre ein solches Programm einer der tragenden Pfeiler der Schweizer Klimapolitik. In einer Anhörung zeigten sich die Kantone im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen offen für diesen Finanzierungsmechanismus.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, ihren Entwurf zu einem "Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich" (Änderung des CO2-Gesetzes, Ergänzung des Obligationenrechts) anzunehmen. Die bereitgestellten Fördergelder sollen in erster Linie für energetische Gebäudesanierungen und in minderem Ausmass für die Förderung erneuerbarer Energien bei Gebäuden eingesetzt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Anpassung des Mietrechts, welche die Überwälzung der CO2-Abgabe an die Mieter regeln soll.

(Quelle: Medienmitteilung UREK-N vom 27.01.2009, mit Ergänzungen)

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:

Das CO2-Gesetz ist wie folgt zu ergänzen:

Art. 9 Abs. 7

Gebäudeeigentümer, welche eine Verpflichtung gegenüber dem Bund eingehen und damit die Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung erfüllen, sind befugt, die resultierenden Rückerstattungen für ihre Investitionen zu verwenden. Der Gebäudeeigentümer ist nicht verpflichtet, diese Rückerstattungen an seine Mieter zu vergüten, sofern er glaubhaft darlegen kann, dass diese Mittel in energetisch wirksame Massnahmen fliessen.

Begründung

1. Verschiedene Untersuchungen, Umfragen und Analysen (beispielsweise durch die Büros Econcept und Prognos) haben gezeigt, dass im Gebäudebereich Anreize für energetische Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes fehlen.

2. Gemäss CO2-Gesetz wird eine allfällige CO2-Abgabe als Bestandteil der Heizkosten von den Gebäudenutzern bezahlt. Es ist davon auszugehen, dass die Rückverteilung an die Bevölkerung ebenfalls an die Benutzer erfolgt. Investitionsanreize ergeben sich daraus keine.

3. Zusätzliche energetische Investitionen setzen voraus, dass Anreize existieren, die im Gebäudebereich - ähnlich wie in der Wirtschaft - den Abschluss von Zielvereinbarungen und die damit verbundene Befreiung von der Abgabe fördern. Im wichtigen Mietwohnungsbereich fehlt diese Förderungswirkung im Sinne des CO2-Gesetzes. Das Hauptproblem liegt darin, dass bei Mietwohnungen das Risiko und der Nutzen von Investitionen zur Verminderung des CO2-Ausstosses nicht den gleichen Personenkreis betreffen, weil:

- von der Verpflichtung des Vermieters, den Energieverbrauch zu senken, ausschliesslich die Mieter profitieren, denn nach CO2-Gesetz erfolgt die Rückerstattung an die Mieter und nicht an den Investor, welcher für die Kosten der Investitionen aufzukommen hat. Auch ist davon auszugehen, dass die "Pro-Kopf-Rückverteilung" primär den Mietern zugute kommen wird. Für den Grossteil der Mieter kann davon ausgegangen werden, dass der Betrag der Rückverteilung die Höhe einer allfälligen CO2-Abgabe übersteigt;

- nach geltendem und nach revidiertem Mietrecht energetische Massnahmen nur teilweise auf die Mieten überwälzt werden können. Gerade bei Altbauten, wo sich beim CO2-Ausstoss die grössten Einsparungen erzielen liessen, fehlen aufgrund der in der Regel tiefen Mieterträge häufig die Eigenmittel für aufwendige energetische Sanierungen.

4. Falls sich die vereinbarten Ziele nicht erreichen lassen, muss die CO2-Abgabe nachgezahlt werden. Da der Gebäudeeigentümer, also der Vermieter, die Verpflichtung abschliesst, trägt er auch das Risiko einer Nachzahlung. Ob eine Weiterverrechnung der Nachzahlung an die Mieter möglich sein wird, erscheint zumindest fraglich.

Verhandlungen

Im Nationalrat beantragte eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit Nichteintreten auf die Vorlage. Eintreten wurde jedoch mit 110 zu 62 Stimmen beschlossen.

Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission und entschied, das CO2-Gesetz so zu ändern, dass künftig ein Drittel der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, maximal aber 200 Millionen Franken jährlich, für die energetische Gebäudesanierung reserviert sind. Gemäss Nationalrat soll der Grossteil dieses Betrags für Investitionen zum Energiesparen (Isolation der Gebäudehülle) verwendet werden, 30 Millionen sind für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich vorgesehen. Die Finanzhilfen werden nur an Kantone ausgerichtet, welche sich mit Beiträgen selbst an den Massnahmen beteiligen. Abweichend vom Vorschlag der Kommission beschloss das Plenum, das Förderprogramm statt auf fünf auf zehn Jahre zu befristen. Nach fünf Jahren muss jedoch seine Wirksamkeit evaluiert werden. Auf die Ergänzung des Obligationenrechts bzw. die Änderung des Mietrechts wurde verzichtet.

Die Debatte verlief nicht nach dem klassischen Links-Rechts-Muster. Konfrontationen gab es zwischen bürgerlichen Wirtschaftsvertretern unterschiedlicher Branchen. Die Befürworter argumentierten unter anderem, es sei besser, im Inland zu investieren, als Geld für ausländische Klima-Zertifikate und für Ölimporte auszugeben. Die Vorlage leiste einen Beitrag zum Klimaschutz und stütze gleichzeitig die Konjunktur. Die Gegner wollten steuerliche Anreize für Gebäudesanierungen anstelle direkter Subventionen. Hier werde eine reine Lenkungsabgabe mit bisheriger hundertprozentiger Rückverteilung an Bevölkerung und Wirtschaft in eine Steuerabgabe umgewandelt.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 113 zu 57 Stimmen angenommen. Knapp die Hälfte der RL-Fraktion lehnte sie ab. In der SVP-Fraktion gab es 11 befürwortende Stimmen.

Im Ständerat blieb unbestritten, dass der grössere Teil der zweckgebundenen Mittel (200 Millionen Franken) für Gebäudeisolationen und damit zum Energiesparen verwendet werden soll. Er beschloss jedoch entgegen dem Nationalrat den Teil, welcher für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich eingesetzt werden soll, auf maximal einen Drittel bzw. 67 Millionen Franken zu erhöhen. Nebst erneuerbaren Energien wollte der Ständerat aus diesem Anteil auch die Nutzung von Abwärme und die Gebäudetechnik subventionieren.

Im Unterschied zum Nationalrat verzichtete der Ständerat auf die explizite Vorschrift, Bundesbeiträge nur an Kantone auszurichten, die sich selber an den Kosten von Gebäudesanierungen beteiligen. Er verlangte aber für die Ausrichtung der Finanzhilfen eine Programmvereinbarung mit den Kantonen. Die Beiträge zur Nutzung erneuerbarer Energien und von Abwärme sollen über bestehende Förderprogramme von "EnergieSchweiz" ausgerichtet werden, bei denen ein ebenso hoher Beitrag der Kantone vorausgesetzt wird.

Der Nationalrat schloss sich bei sämtlichen Differenzen dem Ständerat an.

In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das geänderte Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) mit 102 zu 74 Stimmen bei 16 Enthaltungen an. Die SVP- und die RL-Fraktion votierten fast geschlossen dagegen. Der Ständerat stimmte mit 32 zu 10 Stimmen zu.