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02.5106 · Fragestunde. Frage · 2002-06-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Immer wieder stellen wir fest, dass das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sehr strenge Regelungen für den Viehexport aufstellt, z. B. für einen Tierexport nach Kosovo beinhaltet die Veterinärbestimmung der Unmik keine Altersgrenze. Das BVET hat jedoch festgelegt, dass nur Tiere aus der Schweiz exportiert werden können, die nach dem 1. Januar 2001 geboren sind.

Warum akzeptiert der Bundesrat solche Bestimmungen, die gegen unseren Viehexport sprechen?

2. Hat er überhaupt Interesse daran, Vieh zu exportieren und den Export zu unterstützen?

3. Wie ist der Verhandlungsstand mit Italien betreffend Viehexport?

4. Können aus dem Budget für den Viehexport die Beiträge für den Export in die Oststaaten eventuell erhöht werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.