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02.5235 · Fragestunde. Frage · 2002-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bund muss ab Anfang 2003 die Betreiber von Kernkraftwerken für Schäden von 500 Millionen bis 1 Milliarde Franken aus Terroranschlägen versichern. Der Bundesrat hat soeben eine entsprechende Änderung der Kernenergiehaftplicht-Verordnung beschlossen.

Was ist der Hauptinhalt der Verordnung, bzw. inwiefern und wie hoch müsste der Bund selbst sich an der Versicherung beteiligen?

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