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03.3244 · Empfehlung · 2003-05-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 25, Absatz 2 und Artikel 30, Absatz 2 GVG wird der Bundesrat ersucht, eine kleine, effiziente Organisationseinheit vorzugsweise beim Eidgenössischen Personalamt (EPA) zu errichten mit dem Hauptauftrag, Personalstellen-Veränderungen wirkungsvoll zu begleiten.

Begründung

Die Entwicklung im Bundespersonalwesen ist einerseits vor allem durch Wachstum der Personalbestände und anderseits sowohl durch Zentralisierung (Bereich IT) als auch durch Dezentralisierung (Bundesgerichte) gekennzeichnet. Dieser expansiven Tendenz kann eine Instanz entgegenwirken, welche Stellenbedarfsveränderungen durch Koordination, Information und fachliche Mitwirkung verbindlich mitbegleitet.