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03.3582 · Postulat · 2003-11-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat möge der Bundesversammlung bis spätestens Ende 2004 Bericht und Anträge zum Einbezug der Folgekosten (Betrieb, Unterhalt, Rückzahlung von Darlehen, Zinsen usw.) aller FinöV-Projekte in den Bundeshaushalt unterbreiten.

Begründung

Mit der Inbetriebnahme werden die FinöV-Anlagen von der Sonderfinanzierung (FinöV) in die ordentliche Finanzierung überführt. Die Belastungen können zu Finanzierungsengpässen führen. Es ist darüber Bericht zu erstatten:

1. welche Folgekosten im ursprünglich bewilligten Verpflichtungskredit enthalten; und

2. welche Folgekosten (später) noch zu erwarten sind, je für die verschiedenen FinöV-Projekte.

3. Der Bundesrat hat darzustellen, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, welche Vor- und Nachteile sie haben und welche Prioritäten er zu setzen, welche Anträge er zu stellen oder welche Entscheide er zu fällen gedenkt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

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