04.5006 · Fragestunde. Frage · 2004-03-01
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der Debatte zur Revision der Agrarpolitik ("AP 2007") hat sich eine Mehrheit der beiden Räte deutlich dafür ausgesprochen, dass die Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion nicht verändert werden.
Zwei Monate später änderte der Bundesrat die betreffende Verordnung, indem er die zugelassenen Höchstbestände massiv, nämlich um 50 Prozent und mehr, erhöhte.
Hat der Bundesrat den Entscheid der beiden Räte einfach vergessen?
- Wenn ja, wäre er bereit, seine Entscheidung rückgängig zu machen?
- Wenn nicht, aus welchen zwingenden Gründen hält er an seiner Entscheidung fest?
- Wenn nicht, wie kann in Zukunft verhindert werden, dass Parlamentsentscheide übergangen werden?
Wir haben das gleiche Szenario bereits bei der Berechnung der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft erlebt.