04.5036 · Fragestunde. Frage · 2004-03-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Nachdem am 8. Februar dieses Jahres die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" angenommen wurde, zog Herr Bundesrat Blocher öffentlich die Möglichkeit in Erwägung, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen könnte.
In unserem Land sind wir noch weit von der Gleichstellung von Mann und Frau entfernt - die noch bestehenden Ungleichheiten hier aufzuzählen, würde zu lange dauern.
Am 26. April 1997 ist in der Schweiz das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in Kraft getreten. Erwägt der Bundesrat nun auch eine Kündigung dieses Übereinkommens?
Oder ist er bereit, alles zu tun, was in seinen Kräften steht, um so rasch wie möglich die Gleichstellung zu erlangen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.