04.5061 · Fragestunde. Frage · 2004-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nach welchen Kriterien werden Beschwerden über sexistische Werbung in den elektronischen Medien beurteilt?
Wie viele Frauen sind im zuständigen Gremium vertreten?
Stellungnahme des Bundesrates
Ob ein Werbespot sexistisch ist oder nicht, muss anhand der Programmbestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz beurteilt werden. Die Kontrolle dieser Bestimmungen obliegt der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI); dies gilt auch für Aussagen und Darstellungen innerhalb des Werbeblockes.
Es ist bis heute kein Urteil der UBI bekannt, das sich mit sexistischer Werbung auseinander setzen musste; deswegen sind auch keine entsprechenden Beurteilungskritieren bekannt.
Der UBI gehören heute fünf Frauen und vier Männer an.