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04.5188 · Fragestunde. Frage · 2004-10-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Behindertenverbände führen ihre Kampagne gegen den NFA "teilweise mit IV-Geldern" ("NZZ am Sonntag" vom 19. September 2004). Es ist zu befürchten, dass IV- und Steuergelder, ja sogar Spendengelder für eine politische Kampagne zweckentfremdet werden.

1. Erhalten die Behinderteninstitutionen und -verbände die IV-Beiträge nicht zweckgebunden? Wie ist die diesbezügliche Kontrolle organisiert?

2. Überprüft das IV-Aufsichtsorgan des Bundes im konkreten Fall, ob die zweckgebundenen IV-Beiträge an Behinderteninstitutionen und -verbände für politische Propaganda umgeleitet werden?

3. Wie lautet die diesbezügliche Regelung bei Spendengeldern? Gibt es eine Bestimmung, die Missbrauch mit Spendengeldern verhindert, damit nicht explizit für politische Kampagnen gesammelte Mittel nicht für politische Zwecke verwendet werden?