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05.3224 · Motion · 2005-04-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Bundesrat und Bundestresorerie werden beauftragt, ab sofort die Einnahmen aus der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mineralölsteuer ausschliesslich und nur gemäss den geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) zu verwenden. Allfällige Einnahmenüberschüsse werden ausschliesslich gemäss Artikel 3 Buchstabe e MinVG als zweckgebundene Rückstellungen verwendet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Forderungen der Motion stimmen mit dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (SR 725.116.2) überein und werden bereits heute erfüllt. Trotzdem weist die Spezialfinanzierung Strassenverkehr einen hohen Überschuss aus, der Ende 2004 auf 3,7 Milliarden Franken angewachsen ist. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Errichtung eines Dringlichkeitsfonds zur Finanzierung von Verkehrsprojekten hat der Bundesrat Vorschläge gemacht, die Abhilfe schaffen sollen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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