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05.5221 · Fragestunde. Frage · 2005-10-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die schweizerischen Ausschreibungsstellen (z. B. die Post) neigen bei sogenannten WTO-Ausschreibungen immer wieder dazu:

- während der Offertphase sehr kurzfristige Eingabetermine zu setzen;

- umfangreiche, nicht verrechenbare Vorleistungen (z. B. für Entwicklung und Konstruktion, Material- und Arbeitsleistungen für Prototypen) zu fordern;

- im Bereich Entwicklung und Konstruktion einen unentgeltlichen Transfer von Know-how und geistigem Eigentum zugunsten der Ausschreibungsstellen zu verlangen.

Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen nicht KMU-verträglichen Vorgängen?

Ist es dem Bundesrat bewusst, dass solche Vorgänge für die KMU nicht verrechenbare einschneidende finanzielle Belastungen hervorrufen und zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Anbietern führen?

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