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05.5262 · Fragestunde. Frage · 2005-12-05

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 11. Mai 2005 hat der Bundesrat mein Postulat 05.3209 zur Ablehnung empfohlen, in dem ich auf einen unzureichenden Schutz fremder Staatsvermögen auf Schweizer Boden hinwies.

Seitdem ist die Kollektion der französischen Impressionisten, Leihgabe des Museums Puschkin an die "Fondation Gianadda", auf Schweizer Boden konfisziert worden.

Der Bundesrat hat dann in einer juristisch etwas fragwürdigen Aktion die Konfiszierung aufgehoben, um einen ernsteren diplomatischen Zwischenfall mit Russland zu vermeiden.

Dieses Ereignis hat mich jedoch in der Überzeugung bestärkt, dass im Bereich des Schutzes fremden Staatsvermögens in der Schweiz Handlungsbedarf besteht, wie dies mein Postulat feststellte.

Ist er angesichts der veränderten Sachlage nunmehr bereit, den Handlungsbedarf in diesem Bereich anzuerkennen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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