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06.3004 · Motion · 2006-01-24

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen gegen Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen im Sinne der Artikel 24b, 24d und 24e BWIS, wie sie in der Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit enthalten sind (05.065), nach Ablauf der Befristung (vgl. Ziff. III Abs. 3 der Vorlage) weitergeführt werden können.

Begründung

Das Phänomen der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird nach Ablauf der Befristung der Massnahmen nicht verschwunden sein. Die Massnahmen sollten deshalb weitergeführt werden können. Als Grundlage steht im Vordergrund ein Konkordat oder eine Verfassungsänderung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.