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06.5029 · Fragestunde. Frage · 2006-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Für das Fakultativprotokoll zur Uno-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe läuft zurzeit das Ratifizierungsverfahren. Es ist fast sicher, dass die Schweiz nicht unter den zwanzig ersten Ländern sein wird, die das Protokoll ratifizieren.

- Kann der Bundesrat darlegen, warum er den Bundesbeschluss, der die Ratifizierung des Protokolls beantragt, dem Parlament noch nicht unterbreitet hat?

- Kann der Bundesrat das Datum nennen, an dem er die Botschaft zur Ratifizierung zu verabschieden gedenkt? Müsste diese Ratifizierung nicht unverzüglich geschehen, bevor im Detail klar ist, wie das Protokoll umgesetzt werden soll?

- Bestehen noch Chancen, dass die Schweiz an den Wahlen zum Unterausschuss teilnehmen und eigene Kandidatinnen oder Kandidaten aufstellen kann?

- Ist die schnelle Ratifizierung des Fakultativprotokolls nicht von grossem Wert für das weitere diplomatische Vorgehen der Schweiz auf dem Gebiet der Menschenrechte?