06.5154 · Fragestunde. Frage · 2006-09-25
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zur Abstimmung vom 24. September 2006 steht, dass das Asylgesuch von Personen ohne Reise- oder Identitätsausweis nicht beschleunigt behandelt wird, wenn: "Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen, die noch überprüft werden müssen ...."Die Formulierung "Hinweise auf eine Verfolgung" wurde jedoch in der neuen Version des Asylgesetzes nicht mehr aufgeführt, was eine Verschärfung des Asylgesetzes bedeutet.Räumt der Bundesrat ein, dass das Anwenden der Formulierung "Hinweise auf eine Verfolgung" sehr irreführend ist?