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06.5251 · Fragestunde. Frage · 2006-12-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Dieses Gerät erlaubt es gewissen Behinderten, insbesondere den von Kinderlähmung Betroffenen, sich fortzubewegen. Es ersetzt für eine gewisse Kategorie von schwer Gehbehinderten einen Rollstuhl.

Was steht der Aufnahme dieses Gerätes in die Hilfsmittelverordnung und damit der Abgabe durch die IV an die Versicherten, die im Übrigen alle Voraussetzungen erfüllen, entgegen?