07.309 · Standesinitiative · 2007-09-26
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Glarus folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung hat das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass für die Ausbildungskosten ein konkreter Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann.