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07.5360 · Fragestunde. Frage · 2007-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Ist es richtig, aufgrund des Geschäftsgeheimnisses Informationen über die Kosten des Universaldienstes, des Monopols der Post, unter Verschluss zu halten?

2. Auf wie viel schätzt der Bundesrat die Kosten des Universaldienstes? Wie erklärt er den Unterschied zu Norwegen und Grossbritannien?

3. Kann der Bundesrat garantieren, dass keine Quersubventionierungen vorliegen, die gemäss VPG (SR 783.01) verboten sind?

4. Gedenkt der Bundesrat die Studien BDO/WIK und Plaut/Frontier zur Kenntnis zu nehmen und danach die vor der Revision des Gesetzes getroffenen Entscheidungen zu überdenken?

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