08.499 · Parlamentarische Initiative · 2008-10-14
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Gemeinden und Kantone soll wie folgt in Artikel 14 Absatz 1 abgeändert werden:
"... berücksichtigt werden. Für nicht kotierte Beteiligungsrechte an Kapitalgesellschaften muss in allen Fällen vorwiegend der Ertragswert berücksichtigt werden."