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08.499 · Parlamentarische Initiative · 2008-10-14

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Gemeinden und Kantone soll wie folgt in Artikel 14 Absatz 1 abgeändert werden:

"... berücksichtigt werden. Für nicht kotierte Beteiligungsrechte an Kapitalgesellschaften muss in allen Fällen vorwiegend der Ertragswert berücksichtigt werden."

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