09.313 · Standesinitiative · 2009-05-26
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht:
a. ein Gesetz zu schaffen, welches die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, das Verkaufen und Weitergeben von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen zum Spielerfolg beitragen, verbietet;
b. administrativ-rechtliche Massnahmen zu treffen (wie z. B. die Schaffung einer eidgenössischen Zulassungsstelle), die einen einheitlichen und umfassenden Kinder- und Jugendmedienschutz in der Schweiz gewährleisten.