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09.313 · Standesinitiative · 2009-05-26

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird ersucht:

a. ein Gesetz zu schaffen, welches die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, das Verkaufen und Weitergeben von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen zum Spielerfolg beitragen, verbietet;

b. administrativ-rechtliche Massnahmen zu treffen (wie z. B. die Schaffung einer eidgenössischen Zulassungsstelle), die einen einheitlichen und umfassenden Kinder- und Jugendmedienschutz in der Schweiz gewährleisten.

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