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09.327 · Standesinitiative · 2009-09-15

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Strassenverkehrsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass nach Verkehrsunfällen, bei denen ein Mensch stirbt oder schwer verletzt wird, dem Unfallverursacher der Führerausweis durch die Polizei auf der Stelle abzunehmen ist.

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