SVG. Keine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei Parkierungsvorschriften
09.331 · Standesinitiative · 2009-10-19
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) ist so zu ergänzen und zu konkretisieren, dass Parkierungsvorschriften Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht benachteiligen.