09.3978 · Motion · 2009-11-03
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen sämtliche Massnahmen zu treffen, damit libyschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern keine Visa mehr für die Einreise in die Schweiz erteilt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die zuständigen Behörden haben bereits am 8. Juni 2009 die notwendigen Vorkehren für eine gezielte, restriktive Visumpolitik gegenüber bestimmten libyschen Staatsangehörigen getroffen. Den schweizerischen Auslandvertretungen wurde die Kompetenz zur selbstständigen Visumausstellung entzogen. Die Erteilung eines Visums an libysche Staatsangehörige setzt immer die Zustimmung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesamtes für Migration voraus. Visa für libysche Staatsangehörige werden nur noch ausnahmsweise und in besonderen Einzelfällen erteilt, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen in Genf (Uno), oder die Wahrung von schweizerischen Interessen eine Visumerteilung notwendig machen.
Zwischen Januar und Ende September 2009 wurden lediglich 83 Visa an libysche Staatsangehörige erteilt, davon 33 an Personen in offizieller Mission. Im Jahr 2008 wurden demgegenüber 5902 Visa erteilt.
Als assoziiertes Mitglied von Schengen hat sich die Schweiz im Übrigen bei der Erteilung von Schengen-Visa an die Schengener Visumvorschriften zu halten. Diese Vorschriften sehen keine generelle Visumverweigerung gegenüber bestimmten Staatsangehörigen vor.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.