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09.5333 · Fragestunde. Frage · 2009-09-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der EU wird eine neue Richtlinie ausgearbeitet, die Ausgleichszahlungen zwischen Staaten im Zusammenhang mit Arbeitslosenleistungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger regelt.

Wird die Schweiz im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie Kosten übernehmen müssen, die durch die von unseren Nachbarländern eingeführten arbeitsmarktlichen Massnahmen verursacht werden? Wenn ja, in welchem Ausmass und mit welchen Qualitätsgarantien? Welche finanziellen Auswirkungen hat dies für den Ausgleichsfonds Avig?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.