Lexipedia

10.417 · Parlamentarische Initiative · 2010-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 26.06.2015

Die Kommission hat zum Geschäft 10.417 den Entwurf und den Bericht verabschiedet. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Militärstrafprozess (MStP) so geändert werden, dass das Opfer und seine Angehörigen als Privatklägerschaft auftreten und alle Parteirechte ausüben können, und zwar unabhängig davon, ob sie legitimiert sind, gegen die angeschuldigte Person zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.10.2015

Mit seiner Stellungnahme von Mittwoch, 21. Oktober 2015, zur parlamentarischen Initiative "Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten" befürwortet der Bundesrat die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 25. Juni 2015 verabschiedeten Vorschläge zur Verbesserung dieser Rechte.

Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte Person heute über weniger Mitwirkungsrechte als im Strafprozessrecht nach der Strafprozessordnung (StPO). Insbesondere der nach dem Unfall an der Jungfrau im Jahr 2007 geführte Militärstrafprozess hat aufgezeigt, dass das geltende Recht in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person den Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht mehr vollständig zu genügen vermag.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Der Militärstrafprozess (MStP) - insbesondere Artikel 84a und die folgenden Artikel - soll so geändert werden, dass das Opfer und seine Angehörigen als Privatklägerschaft auftreten und alle Parteirechte ausüben können, und zwar unabhängig davon, ob sie legitimiert sind, gegen die angeschuldigte Person zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Begründung

Das Drama an der Jungfrau und der nachfolgende Strafprozess haben wieder einmal gezeigt, wie ungerecht es ist, dass sich die Familien der Opfer nicht am Strafverfahren beteiligen können - wobei das Gerichtsurteil selbst hier jedoch nicht infrage gestellt werden soll.

Nach geltender Regelung haftet der Bund nur für den Schaden, den Angehörige der Armee in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit verursachen (Art. 135 Militärgesetz; SR 510.10). Im Zusammenhang mit Artikel 133 MStP bedeutet diese Bestimmung, dass eine geschädigte Person (oder im Fall ihres Todes die Angehörigen) im Strafverfahren nie als Privatklägerschaft auftreten kann. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden. Zudem ist das geltende Gesetz unklar: Nach Artikel 84f MStP kann sich das Opfer am Strafverfahren beteiligen, während nach Artikel 84g MStP das Opfer nur Parteirechte ausüben kann, wenn es vor Militärgericht zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann!

Im zivilen Strafprozessrecht ist es die Regel, dass jede Person als Privatklägerschaft auftreten kann, deren geschütztes Rechtsgut durch die strafbare Handlung verletzt wurde. Somit kann als Privatklägerschaft auftreten, wer durch eine von einem kantonalen Beamten oder einer kantonalen Beamtin begangene Tat geschädigt worden ist, selbst wenn ausschliesslich der Staat für das Verhalten seiner Beamten und Beamtinnen haftet.

Diese Regelung muss auch im Militärstrafprozess gelten, damit die geschädigte Person oder deren Angehörige sich am Strafverfahren (Untersuchung und Hauptverfahren) beteiligen und anschliessend (oder gleichzeitig) zivilrechtliche Ansprüche gegen den Bund geltend machen können, wenn die strafbare Handlung während des Militärdienstes erfolgt ist.

Damit würde einer Situation, die vom Gerechtigkeitsempfinden her unhaltbar ist und einem modernen Verständnis der Parteienrechte widerspricht, ein Ende gesetzt.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 10.03.2016

Nationalrat will Militärstrafprozess für Opfer öffnen

(sda) Der Nationalrat will eine Schwachstelle des Militärstrafprozessrechts beheben, die im Zuge des tödlichen Unglücks an der Jungfrau von 2007 aufgedeckt wurde: Im Strafverfahren sollen künftig die Opfer und ihre Angehörigen als Privatkläger auftreten können.

Bisher ist das - anders als in zivilen Verfahren - bei Militärstrafprozessen nicht möglich. Der Nationalrat hiess am Donnerstag eine Gesetzesänderung einstimmig gut. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Als Privatkläger hätten die Opfer oder ihre Angehörigen mehr Rechte. So könnten sie Urteile anfechten oder im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen.

Weiterhin nicht möglich wäre es aber, im Strafprozess Ansprüche gegen den Bund geltend zu machen, wenn der Täter dienstlich gehandelt hat. Als Partei im Strafprozess könnten die geschädigte Person oder ihre Angehörigen aber leichter Beweismaterial für eine Verantwortlichkeitsklage sammeln.

Opferfamilien durften nicht als Zivilkläger auftreten

Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Christian Lüscher (FDP/GE) zurück, die er nach dem Unglück an der Jungfrau von 2007 eingereicht hatte. Damals waren sechs Armeeangehörige tödlich verunglückt.

Es sei ungerecht, dass die Opferfamilien sich am Strafverfahren nicht hätten beteiligen können, hatte Lüscher seine Initiative begründet. Angehörige der tödlich Verunglückten hätten als Zivilkläger im Prozess auftreten wollen, durften das aber nicht. Das Militärgericht 7 lehnte im November 2009 ein von zwei Opferfamilien gestelltes Begehren ab.

Die Familien der Opfer hatten daher keinen Zugang zu den Dossiers und keinen Anwalt, der ihnen die Feinheiten des Prozesses erklärte, wie Lüscher im Namen der Kommission im Nationalrat sagte. Die nun angestrebte Gesetzesänderung sei eine wichtige Botschaft an diese Angehörigen.

An der Jungfrau waren am 12. Juli 2007 fünf Rekruten sowie ein Wachtmeister ums Leben gekommen. Sie stürzten in zwei Seilschaften vom Gipfelhang der Jungfrau rund 1000 Meter in die Tiefe. Sechs weitere Wehrmänner sowie die beiden Bergführer überlebten. Die Bergführer wurden freigesprochen. Das Militärgericht kam zum Schluss, dass sie den Unfall nicht verschuldet hatten.

Debatte im Ständerat, 08.06.2016

Parlament will Militärstrafprozess für Opfer öffnen

(sda) Das Parlament will eine Schwachstelle im Militärstrafprozessrechts beheben, die nach dem tödlichen Unglück von sechs Soldaten an der Jungfrau von 2007 aufgedeckt worden war: Im Strafverfahren sollen künftig die Opfer und ihre Angehörigen als Privatkläger auftreten können.

Bisher ist das - anders als in zivilen Verfahren - bei Militärstrafprozessen nicht möglich. Nachdem Nationalrat hiess am Mittwoch auch der Ständerat die Gesetzesänderung einstimmig gut.

Als Privatkläger hätten die Opfer oder ihre Angehörigen mehr Rechte, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI). So könnten sie Urteile anfechten oder im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen.