10.432 · Parlamentarische Initiative · 2010-03-19
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es sind Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die politischen Parteien bei der Bestellung von ausserparlamentarischen Kommissionen mit hoher politischer Bedeutung besser berücksichtigt werden.
Begründung
In letzter Zeit ist vor allem die Tätigkeit von ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes, welche gesellschaftspolitische Fragen zu beurteilen haben, in die Kritik einer breiten Öffentlichkeit geraten.
Als Beispiel dient die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus. Bei der Durchsicht der entsprechenden Mitgliederliste hat man das Gefühl, diese wichtige Institution repräsentiere nur ansatzweise die ganze Gesellschaft und das ganze politische Spektrum.
Deshalb sind die politischen Parteien bei der Besetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen mit hoher politischer Bedeutung besser miteinzubeziehen. Eine Variante wäre ein Vorschlagsrecht der Parteien. Die Sitzverteilung könnte nach der proportionalen Parteistärke erfolgen. Dabei wäre ein eingeschränktes zusätzliches Vorschlagsrecht des Bundesrates oder des zuständigen Departementvorstehers denkbar.