10.5004 · Fragestunde. Frage · 2010-03-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Mit welchem Mehraufwand an Zeit und Personal (Richter, juristisches Sekretariat, Dolmetscher, Polizei usw.) rechnet das Bundesamt für Justiz mit den neuen Protokollierungsvorschriften in Artikel 78 StPO/CH?
2. Warum weigert sich das Bundesamt für Justiz, auf einen begründeten Ergänzungsvorschlag des Obergerichts Zürich zu den Protokollierungsvorschriften in der StPO/CH einzutreten?